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Windpark Oppenau/Lautenbach

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant auf Flächen der Gemeinde Lautenbach und der Stadt Oppenau im Ortenaukreis die Errichtung eines Windparks mit 4 Windenergieanlagen (WEA). Mit dem Windpark sollen zukünftig rund 8.500 Haushalte mit Strom versorgt werden können. Das Auftaktgespräch mit dem Landratsamt Ortenaukreis hat am 26.03.2014 und die Vorantragskonferenz beim Landratsamt Ortenaukreis am 30.07.2014 stattgefunden. Im Juli wurde der Antrags auf BImsch-Genehmigung für die zwei WEA auf Lautenbacher Gemarkung eingereicht.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Jede Windenergieanlage muss gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Dazu schreibt der Gesetzgeber zahlreiche und umfangreiche Untersuchungen vor. Auch Träger öffentlicher Belange, z. B. Nachbarkommunen oder Umwelt- und Luftfahrtbehörden, werden zur Stellungnahme aufgefordert. Erst wenn sämtliche Anforderungen zur Zufriedenheit abgehandelt sind – oft ergeben sich daraus strenge Auflagen – ist eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz möglich. Bestimmte, im Bescheid vorgegebene, Auflagen sind noch vor Baubeginn zu erfüllen.

Werden die Windenergieanlagen in jedem Fall errichtet, da diese in einem Vorranggebiet geplant sind?

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Wildtiere sind lernfähig und akzeptieren Windenergieanlagen schnell als neue „natürliche“ Objekte in ihrem Lebensraum, sodass nach der Bauphase keine langfristigen Einschränkungen bei der Jagd zu erwarten sind.

Gewöhnt sich das Wild an die Anlagen im Wald?