Bei all unseren Entscheidungen und Geschäftsaktivitäten wollen wir sicherstellen, unserer Verantwortung im Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Governance) nachzukommen.
Die EnBW ist sich ihrer Mitverantwortung für die Umwelt bewusst. Bei unserem Handeln berücksichtigen wir insbesondere den Klimaschutz, die Erhaltung der Artenvielfalt und einen möglichst schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen.
Mit unseren Maßnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Weiterbildung, Mitarbeiterentwicklung und Work-Life-Balance übernehmen wir die Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiter*innen.
Auch im Bereich unserer Lieferkette sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, die wir gemäß der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Steinkohle wahrnehmen wollen.
In Umsetzung der TCFD-Empfehlungen haben wir auf der Governance-Ebene in den letzten Jahren die Integration von Umwelt- und Klimaschutzzielen und -kennzahlen (neben sozialen Nachhaltigkeitskriterien) im unternehmensweiten Investitionsgenehmigungsprozess vorangetrieben. Basis dafür war die Anpassung der unternehmensweiten Investitionsrichtlinie, die bereits 2018 erfolgte. Ab dem Geschäftsjahr 2021 ist die Nachhaltigkeitsbewertung neben wirtschaftlichen Faktoren fester Bestandteil und eine bewertungsrelevante Zusatzinformation für die Freigabe im EnBW-Investitionsausschuss.
Im Bereich der Unternehmens-Governance wird auch unser Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden, handlungsleitend für künftige Entscheidungen sein, um unseren Beitrag zum Thema Klimaschutz konsequent im Unternehmen verankern zu können.