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1537201560000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Befunde an Rohren in Dampferzeugern während der Revision

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Während der Revision von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) – also bei abgeschalteter Anlage – sind im Zuge einer geplanten Prüfung in Dampferzeugern Wanddickenschwächungen an einzelnen Heizrohren festgestellt worden. In Abstimmung mit den zuständigen Gutachern werden die erforderlichen vorsorglichen Wartungsarbeiten an den Dampferzeugern festgelegt und umgesetzt. Die Ursache für die Wanddickenschwächung wird derzeit abschließend geklärt.

Die Dampferzeuger dienen dem Wärmeaustausch zwischen dem Primär- und dem Sekundärkreislauf der Anlage. Dieser Wärmeaustausch erfolgt über eine Vielzahl von Heizrohren, die in den Dampferzeugern verbaut sind. Die Konstruktion der Dampferzeuger sorgt dafür, dass zwischen den Kreisläufen nur die Wärme ausgetauscht wird, nicht jedoch der Inhalt der Kreisläufe.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2017 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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