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1527079500000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Brandschutzklappe schließt nicht vollständig

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In einem Anlagengebäude, das zum abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) gehört, wurde bei einer routinemäßigen Prüfung der Brandschutzklappen festgestellt, dass eine Brandschutzklappe nicht vollständig schließt. Dies wurde durch Reinigen und Nachschmieren aller beweglichen Teile behoben. Die im Anschluss durchgeführte Funktionsprüfung war erfolgreich.

Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Brandabschnitte voneinander abzugrenzen. Im Bedarfsfall hätte die Brandschutzklappe per Hand geschlossen werden können.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Februar 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

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