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1496839385000 | Pressemitteilung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Kernbrennstoffsteuergesetz als mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt

Hierzu nimmt die EnBW wie folgt Stellung:
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Die EnBW hat stets betont, dass die Kennbrennstoffsteuer nach ihrer Überzeugung nicht verfassungskonform ist. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir uns in dieser Rechtsauffassung bestätigt.

Wir werden nun den Beschluss prüfen und seine Auswirkungen im Detail bewerten.

Wir gehen davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 1,44 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen an die EnBW zurückerstattet werden.

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