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1571322658000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Defekt an der elektrischen Versorgung einer Gebäudeabschlussarmatur

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) hat sich bei einer routinemäßigen Überprüfung eine Gebäudeabschlussarmatur nicht wie vorgesehen geschlossen. Grund dafür war ein Defekt an der elektrischen Versorgung der Armatur, der umgehend repariert wurde. Anschließend wurde die Funktionstüchtigkeit erfolgreich geprüft und bestätigt.

Die Armatur kann bei Bedarf geöffnet und wieder geschlossen werden, um den Wasserstoffgehalt im Sicherheitsbehälter von außen zu bestimmen. Der Gebäudeabschluss war durch weitere redundante Armaturen jederzeit gewährleistet, die Wasserstoffmessung war nicht beeinträchtigt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2018 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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