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EnBW beantragt neue wasserrechtliche Erlaubnis für den Standort Neckarwestheim

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Neckarwestheim. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute für ihren Standort in Neckarwestheim beim Landratsamt Heilbronn eine neue behördliche Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser aus dem Neckar beantragt. Dieser Schritt ist erforderlich, weil die Gültigkeit der bestehenden Erlaubnisse für die Blöcke GKN I und GKN II in absehbarer Zeit ausläuft. Ziel des Antrags ist die Neuerteilung einer gebündelten Standorterlaubnis für die Anlagen am Standort Neckarwestheim. Mit Blick auf den bereits im Jahr 2011 eingestellten Leistungsbetrieb von GKN I wird auch eine deutlich geringere Entnahme- und Einleitmenge von Kühlwasser als bisher beantragt.

Für Betrieb und Nachbetrieb sowie während des Rückbaus der beiden Kraftwerksblöcke wird auch in Zukunft Neckarwasser benötigt. Es wird für die Kühlung verschiedener Komponenten der Anlagen eingesetzt, ohne dabei in Kontakt mit nuklearen Kreisläufen zu kommen. Für die Nutzung des Wassers und ebenso für seine Wiedereinleitung benötigt die EnKK eine sogenannte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis. Diese deckt auch die Einleitung von Betriebsabwässern ab, die nur unter Einhaltung strenger, behördlich genehmigter Vorgaben an den Neckar abgegeben werden dürfen. Die bestehenden Erlaubnisse sind noch bis Ende 2018 bzw. Ende 2021 gültig.

Der heutigen Antragstellung durch die EnKK sind mehrere Schritte vorausgegangen. Bereits im Sommer 2016 hatte die EnKK die Öffentlichkeit über die beabsichtigte Antragstellung informiert und eine frühe Öffentlichkeitsbeteilung durchgeführt. In deren Rahmen konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die verschiedenen Aspekte des Vorhabens informieren und der EnKK Fragen, Anmerkungen oder Hinweise mitteilen. Diese wurden für die Antragstellung betrachtet und öffentlich dokumentiert (www.enbw.com/neckarwestheim).

Darüber hinaus hat ein Fachgutachter im Auftrag der EnKK eine sogenannte Umweltverträg-lichkeitsstudie (UVS) durchgeführt. Diese enthält eine Prüfung und Bewertung möglicher Aus-wirkungen des Vorhabens auf verschiedene Schutzgüter wie beispielsweise Menschen, Tiere oder Pflanzen. Die UVS wird gemeinsam mit dem Antrag, einem Erläuterungsbericht sowie einer allgemein verständlichen Zusammenfassung des Vorhabens vom Landratsamt Heilbronn im Rahmen eines formalen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens öffentlich ausgelegt werden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens wird das Landratsamt rechtzeitig bekanntgeben.

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