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EnBW legt bei Europäischer Kommission Beschwerde gegen deutsches Emissionshandelsgesetz ein

Zuteilungsplan für Emissionsrechte bevorzugt Wettbewerber, wirkt marktverzerrend und erreicht ökologische Zielmarken nicht
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Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat bei der Generaldirektion Wettbewerb und der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission eine förmliche Beschwerde gegen das deutsche "Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007" und den "nationalen Allokationsplan der Bundesrepublik Deutschland 2005 bis 2007" eingelegt. In der Beschwerde beantragt die EnBW die Ablehnung des deutschen Gesetzes durch die Europäische Kommission sowie die Einsetzung eines förmlichen Beihilfeverfahrens gegen Deutschland. Die EnBW begründet ihre Beschwerde damit, dass das deutsche Zuteilungsgesetz die gemeinschaftskonforme Umsetzung der europäischen Richtlinie verfehle und nationale Wettbewerber der EnBW unter direktem Verstoß gegen europäische Vorschriften bevorzuge.

Eine besondere Benachteiligung sieht die EnBW durch die in dem deutschen Gesetz eingefügte Übertragungsregelung. Nach dieser Regel kann ein Unternehmen, das ein emissionsintensives altes Kraftwerk durch ein emissonsärmeres neues Kraftwerk ersetzt, vier Jahre lang die der ersetzten Anlage jährlich zustehenden Zertifikate auf die neue Anlage übertragen und die dadurch entstehenden Überschusszertifikate gewinnbringend verkaufen: Bei einem angenommenen Zertifikatspreis von 10 Euro ergibt diese Übertragungsregel beim Neubau eines Kraftwerkes, verglichen mit anderen Wettbewerbern, einen kumulierten Vorteil von bis zu 220 Millionen Euro. Unabhängige Gutachter beziffern den sich aufgrund des vorgesehenen Gesetzes für die EnBW entstehenden wettbewerblichen Nachteil auf in etwa 1 Milliarde Euro für die Jahre 2005 bis 2020.

Auch durch einen anderen Punkt sieht sich die EnBW benachteiligt. So muss das Unternehmen sein Kernkraftwerk Obrigheim entsprechend der Vereinbarung zum Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2005 stilllegen und den dadurch entstehenden Produktionsausfall für die nächsten Jahre mit Hilfe bestehender konventioneller Kraftwerke kompensieren. Die dadurch anfallenden Mehremissionen entsprechen dem Gegenwert von rund 2,2 Millionen Zertifikaten jährlich. Das deutsche Zuteilungsgesetz sieht dagegen nur eine unzureichende Sonderzuteilung für den Kernenergieausstieg vor, so dass sich für die EnBW eine Unterdeckung von jährlich 1,7 Mio. Zertifikaten für die Jahre 2005 bis 2007, ab 2008 sogar eine Unterdeckung von 2,2 Mio. Zertifikaten jährlich ergibt.

Neben wettbewerbsverzerrenden Effekten beklagt die EnBW auch, dass die ursprünglich erhofften ökologischen Ziele durch das bestehende Gesetz nur unzureichend erfüllt würden. "Die Übertragungsregelung führt grundsätzlich nicht zu Emissionsreduktionen, sondern zu Mitnahmeeffekten. Es ist grotesk, dass ein Unternehmen wie die EnBW, das im Wettbewerbsvergleich besonders emissionseffizient war und bleiben wird, Zertifikate zukaufen muss, und gleichzeitig weniger emissionseffiziente Unternehmen Zertifikate verkaufen können. Obwohl wir uns unter Umweltschutzgesichtspunkten in der Vergangenheit stets vorbildlich verhalten haben und dies auch zukünftig tun wollen, werden wir als besonders emissionseffizientes Unternehmen also dennoch im Vergleich zu einzelnen Wettbewerbern deutlich benachteiligt. Folge des deutschen Zuteilungsgesetzes wird sein, dass der größte CO2- Verschmutzer zum großen Profiteur werden kann. Dies ist absurd und kann aus ökologischen wie auch ökonomischen Gründen nicht gewünscht sein", so Prof. Dr. Utz Claassen, Vorsitzender des Vorstandes der EnBW.

EnBW geht davon aus, dass die Beschwerde bei der Generaldirektion Wettbewerb in Brüssel Erfolg hat. Damit wäre der deutsche Gesetzgeber gezwungen, die Verteilung der Zertifikate neu zu ordnen und wettbewerbsgerecht auszugestalten.

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