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EnBW passt Wärmestromtarife an steigende Kosten an

Neue Preise für Betrieb von Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen ab 1. Januar 2020
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Karlsruhe. Netzentgelte, EEG-Umlage und Strombeschaffungskosten – gleich mehrere Bestandteile des Strompreises für Wärmestrom-Anwendungen sind in den vergangenen Monaten angestiegen. Diese Entwicklung kann auch durch die vorausschauende Strombeschaffung der EnBW nicht in vollem Umfang kompensiert werden. Deshalb müssen sich EnBW-Kunden, die eine Speicherheizung oder eine Wärmepumpe mit Strom betreiben, ab dem 1. Januar 2020 auf steigende Preise einstellen. Je nach Tarifart (getrennte oder gemeinsame Messung) und Nutzungsart (Elektrospeicherheizung oder Wärmepumpe) unterscheidet sich die Höhe des Anstiegs. Für einen jeweiligen Musterhaushalt in der Grundversorgung bewegt sie sich zwischen 5,8 und 6,3 Prozent. Die resultierende Mehrbelastung liegt zwischen 8,75 und 10,92 Euro brutto im Monat (entspricht 105 und 131 Euro brutto im Jahr).

Die Änderungen beim Wärmestrom im Detail:

• Elektrospeicherheizung mit getrennter Messung: Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steigt um 1,08 Cent/Kilowattstunde (ct/kWh) netto. Bei einem Musterverbrauch von 8.200 kWh bedeutet dies eine Erhöhung um 5,9 Prozent bzw. 105 Euro brutto pro Jahr.

• Elektrospeicherheizung mit gemeinsamer Messung und Doppeltarif: Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steigt um 1,39 ct/kWh im Hochtarif (Haushaltsstromanteil) und um 1,08 ct/kWh im Niedertarif jeweils netto. Der Grundpreis erhöht sich um 11,16 Euro netto pro Jahr. Bei einem Musterverbrauch von 8.200 kWh entspricht dies einem Anstieg um 6,3 Prozent bzw. 131 Euro brutto pro Jahr.

• Wärmepumpen: Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steigt um 1,17 ct/kWh netto. Bei einem Musterverbrauch von 7.600 kWh bedeutet dies einen Anstieg um 5,8 Prozent bzw. 106 Euro brutto pro Jahr.

Alle reinen Haushaltsstromtarife der EnBW sind von einer Preisanpassung ausgenommen.

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