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EnBW zieht für Sommer geplante Revision von KKP 2 vor

Aktueller Stillstand der Anlage wird für jährlich vorgesehene Arbeiten genutzt / EnBW investiert weiterhin in die Sicherheit von KKP 2
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Philippsburg. Die EnBW zieht die für Sommer 2017 vorgesehene Jahresrevision von Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) vor und führt die dafür geplanten Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen bereits in den kommenden Wochen durch. Diese Vorgehensweise wird durch den aktuellen Stillstand von KKP 2 ermöglicht. Die EnBW hatte die Anlage am 21. Dezember 2016 sicherheitsgerichtet vom Netz genommen, nachdem schadhafte Lüftungshalterungen im Bereich der Notspeisesysteme festgestellt worden waren.

Die vorläufige Abschätzung für die Instandsetzungsarbeiten hat ergeben, dass für Detailplanung, gutachterliche und behördliche Prüfung, Fertigung und Montage mehrere Wochen benötigt werden. Daraus resultiert ein ausreichend langer Zeitraum für die parallele Durchführung der ursprünglich für Juni und Juli vorgesehenen Revisionstätigkeiten. Die EnBW geht im Moment davon aus, dass KKP 2 nach Abschluss aller Tätigkeiten voraussichtlich gegen Ende März wieder ans Netz gehen kann. Eine weitere Revision im Jahr 2017 wird dann nicht mehr erforderlich sein.

Revisionsprogramm umfasst über 4.000 einzelne Tätigkeiten

Zum Revisionsprogramm gehören routinemäßige Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen, der Austausch von Brennelementen und die Umsetzung von technischen Projekten. Die über 4.000 einzelnen Tätigkeiten lassen sich überwiegend nur bei abgeschalteter Anlage durchführen. Zu den größeren Vorhaben zählen unter anderem die Inspektion des Motors von einer der vier Hauptkühlmittelpumpen, die innere Prüfung von zwei der vier Dampferzeuger, die Inspektion einer der sechs Hauptkühlwasserpumpen sowie die Wartung von drei der acht Notstromaggregate.

Die Revisionsarbeiten finden unter der Aufsicht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg statt und werden im Auftrag des Ministeriums von Gutachtern des TÜV und der KeTAG (Kerntechnik-Gutachterarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg) begleitet.

Instandsetzungsarbeiten werden geplant und durchgeführt

Die EnBW hatte in einem Anlagengebäude Schäden an einzelnen Halterungen von Kanälen festgestellt, die zur Belüftung der Notspeisesysteme dienen und sich im Bereich der Gebäude¬decke befinden. Die weitere Untersuchung ergab, dass die Konstruktion der Halterungen zwar korrekt ausgeführt ist, dass ihr Befestigungsort jedoch Gebäudeschwingungen nicht ausreichend berücksichtigt. So kommt es dazu, dass – vereinfacht ausgedrückt – in diesem Teil des Gebäudes die Decke an einzelnen Stellen auf den Halterungen der Lüftung aufliegt und diese schädigt. Die Notspeisesysteme selbst sind technisch intakt. Sie kommen nur bei Bedarf zum Einsatz und können dann als zusätzliche Kühlung des Reaktors fungieren.

Instandsetzungsarbeiten finden nun insbesondere im Bereich der Lüftungsanlagen aller vier Notspeisesysteme statt. Die Detailplanung der neuen Konstruktionen und die hierfür erforderlichen Berechnungen werden durch die Aufsichtsbehörde und mehrere durch sie hinzugezogene Gutachter geprüft. Danach kann die Fertigung und schließlich der Einbau erfolgen.

Über den Befund und über die gewonnenen Erkenntnisse hatte die EnBW die Aufsichtsbehörde und die Öffentlichkeit bereits vor dem Jahreswechsel kontinuierlich informiert.

Über KKP 2 und die Kernkraftwerke der EnBW

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2016 rund 10,5 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Betrieben wird KKP 2 von der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK). Die EnKK steht für Sicherheit bei Betrieb und Nachbetrieb sowie bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke in Baden-Württemberg. In Neckarwestheim und Philippsburg produziert die EnKK mit jeweils einem Kernkraftwerk Strom (GKN II und KKP 2). Spätestens Ende 2019 endet der Leistungsbetrieb von KKP 2, spätestens Ende 2022 der von GKN II. Danach soll mit dem sicheren Rückbau dieser Anlagen zügig begonnen werden. Die erforderlichen Anträge hat die EnBW im Juli 2016 eingereicht. An beiden Standorten befindet sich jeweils eine weitere Anlage, die keinen Strom mehr erzeugt (GKN I und KKP 1). Die von der EnBW beantragten Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigungen für diese abgeschalteten Blöcke werden Anfang 2017 erwartet. Liegen sie vor, kann mit dem Rückbau von GKN I und KKP 1 begonnen werden. Am Standort Obrigheim macht der Abbau des dortigen Kernkraftwerks seit dem Jahr 2008 gute Fortschritte.

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