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„Fernwärme-System gehört in eine Hand“

EnBW begrüßt die heutige Entscheidung des Landgerichts Stuttgart
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Stuttgart. Die EnBW hat das heutige Urteil des Landgerichts Stuttgart zum Fernwärmenetz in der Landeshauptstadt begrüßt. Das Gericht hatte eine Klage der Stadt abgewiesen, wonach die EnBW das Fernwärmenetz an die Stadt herausgeben sollte. Gleichzeitig gab das Gericht der Klage der EnBW auf Einräumung der notwendigen Wegerechte zum weiteren Betrieb des Fernwärmenetzes weitgehend statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Ihre technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile entfaltet die Fernwärme nur als Gesamtsystem – Erzeugung, Netze und Kunden gehören in eine Hand“, betonte Georgios Stamatelopoulos, Leiter Erzeugung Betrieb bei der EnBW: „Das spiegelt sich in den gesetzlichen Regelungen wider, die das Landgericht gewürdigt hat. Wir betreiben das Fernwärmesystem mit viel Herzblut und wollen es weiter ausbauen und optimieren.“ Steffen Ringwald, Leiter Kommunale Beziehungen ergänzte: „Wir würden uns wünschen, dass wir bei der Fernwärme weiter kooperativ mit der Stadt zusammenarbeiten und das Thema nun gemeinsam strategisch voranbringen.“

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Hans-Jörg Groscurth
Konzernpressesprecher
Stellv. Leiter Unternehmens- und Ressortkommunikation
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