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1175229000000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Leckage an einer Kleinleitung behoben

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In Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei einer routinemäßigen Anlagenkontrolle eine geringfügige Leckage an einer Kleinleitung des Volumenregelsystems festgestellt.

Über das Volumenregelsystem wird Kühlmittel in den Primärkreislauf der Anlage eingespeist. Diese Funktion war durch die Leckage nicht beeinträchtigt. Während der Reparatur der Kleinleitung war die Funktion durch redundante Teilsysteme jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, stuft den Befund als meldepflichtig ein und ordnet ihn der Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zu. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2006 über sechseinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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