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1346931540000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit am Notstromdiesel

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Im abgefahrenen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei einer regelmäßigen Routineprüfung eine geringfügige Undichtigkeit an einer Schweißnaht im Schmierölsystem eines Notstromdiesels festgestellt. Der betroffene Teil des Schmierölsystems ist nur bei Stillstand des Notstromdiesels in Betrieb und dient zur Vorschmierung des Dieselaggregats.

Die Undichtigkeit wurde sofort behoben. Die Funktion war jederzeit gewährleistet. Zusätzlich war die Notstromversorgung durch vier weitere Notstromdiesel jederzeit sichergestellt. Die drei baugleichen Dieselmotoren wurden geprüft, ohne dass sich weitere Befunde ergaben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH.

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