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1256036100000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit an einer Leckageabführleitung eines Steuerventils

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei der zur Zeit laufenden Revision – also bei abgeschalteter Anlage – im Rahmen einer geplanten Prüfung eine geringfügige Undichtigkeit an einer Leckageabführleitung eines Steuerventils der sogenannten Druckhalter-Armaturenstation festgestellt. Der Leitungsabschnitt wurde ausgetauscht.

Die Leckageabführleitung führt gezielt Flüssigkeit von dem Steuerventil ab. Die Funktion des Steuerventils sowie die Funktion der Druckhalter-Armaturenstation waren jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage. Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2008 über vier Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2008 über vier Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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