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1485784800000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit an einer Leitung des Abwassersystems

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei einer routinemäßigen Druckprobe eine geringfügige Undichtigkeit an einer Leitung des Abwassersystems im Kontrollbereich festgestellt.

An der Leckage-Stelle ist das eingesetzte Prüfmedium - reines Wasser - entwichen. Im Kontrollbereich sind grundsätzlich technische Vorkehrungen dafür getroffen, dass Leckagen gezielt aufgefangen werden und nicht in die Umgebung gelangen. Die undichte Stelle wird umgehend repariert.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung im Rahmen der Energiewende beschlossenen Änderung des Atomgesetzes wurde der Leistungsbetrieb von GKN I im Jahr 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich seither im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet den Rückbau der Anlage vor.

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