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1322034240000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Abweichung an Magnetantrieben von Hilfsarmaturen

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) öffneten im Abstand von mehreren Tagen zwei Hilfsarmaturen im Frischdampfsystem fehlerhaft. Ursache hierfür war eine Abweichung an den Magnetantrieben der Hilfsarmaturen. Die betroffenen Magnetantriebe wurden umgehend ausgetauscht.

Das Frischdampfsystem ist Teil des Sekundärkreislaufs und damit des nicht-nuklearen Teils der Anlage. Die Hilfsarmaturen dienen dazu, bei Bedarf die eigentlichen Hauptarmaturen zu öffnen bzw. zu schließen. Die Funktion der Hauptarmaturen war durch weitere Hilfsarmaturen jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2010 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH.

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