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1593439200000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Fehlerhafte Anregung eines Signals eines Schutzsystems

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Während der Revision im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) – also bei abgeschalteter Anlage – wurde ein Signal zur Inbetriebnahme eines Notstromaggregats und der dazugehörigen Hilfssysteme ausgelöst, ohne dass es dafür eine betriebliche Anforderung gab. Ursache war eine Abweichung bei einer Schalthandlung bei der geplanten Außerbetriebnahme des automatisierten Schutzsystems der Anlage, das während der Revision nicht benötigt wird. Die von diesem System ausgelösten Automatismen sind sicherheitsgerichtet, so dass die Fehlauslösung keine nachteiligen Folgen hatte.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2019 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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