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1596193200000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Funktionsstörung eines Schalters beim Probelauf eines Notstromaggregats

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) hat sich bei einer routinemäßigen Überprüfung eines Notstromaggregats eine Pumpe des internen Kühlkreislaufs dieses Aggregats nicht ordnungsgemäß eingeschaltet. Ursache dafür war die Funktionsstörung eines Hilfsschalters, der nur für Probeläufe relevant ist. Wie vorgesehen hat sich das Notstromaggregat automatisch abgeschaltet. Nach Behebung der Störung wurde der Probelauf wiederholt und erfolgreich abgeschlossen.

Notstromaggregate stellen im Anforderungsfall die Stromversorgung der Anlage sicher. Das betroffene Aggregat hätte im Bedarfsfall seine Funktion erfüllt, darüber hinaus ist die Versorgung auch durch weitere Aggregate abgesichert. Insgesamt verfügt GKN II über acht Notstromaggregate.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2019 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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