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1286193180000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Kleinstleckage an einer Entleerungsleitung eines Dampferzeugers

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde bei einer planmäßigen Prüfung im Rahmen der zur Zeit laufenden Revision – also bei abgeschalteter Anlage – eine Kleinstleckage an einer Entleerungsleitung eines Dampferzeugers festgestellt. Diese wird noch während der Revision behoben.

Der Dampferzeuger ist ein Wärmetauscher, in dem die im Kühlmittelkreislauf erzeugte Wärme an einen Wasserdampfkreislauf abgegeben wird, von dem letztlich die Turbine des Kraftwerks angetrieben wird. Für Prüfungen und Instandhaltungsarbeiten wird das Kühlmittel über die Entleerungsleitungen an der Unterseite des Dampferzeugers vollständig daraus abgelassen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2009 rund elfeinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Sie ist derzeit für die jährliche Revision vom Netz genommen.

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