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1506505500000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Minimale Wanddickenschwächung an einzelnen Rohren eines Dampferzeugers

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Während der Revision von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) – also bei abgeschalteter Anlage – sind bei der geplanten Prüfung eines Dampferzeugers punktförmige Wanddickenschwächungen an einzelnen Heizrohren innerhalb des Dampferzeugers festgestellt worden. Die insgesamt 31 betroffenen Rohre haben aber weiterhin eine Wandstärke, die deutlich über der erforderlichen Mindestwandstärke liegt. Deshalb ist ihre Funktion weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Abhängig von der jeweiligen Wandstärke wurden einzelne der betroffenen Heizrohre vorsorglich verschlossen. Die Ursache für die Wanddickenschwächung wird derzeit geklärt.

Die Anlage verfügt insgesamt über vier Dampferzeuger. Sie dienen dem Wärmeaustausch zwischen dem Primär- und dem Sekundärkreislauf der Anlage. Dieser Wärmeaustausch erfolgt über Heizrohre, von denen es über 4.000 in jedem Dampferzeuger gibt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2016 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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