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1514552400000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Undichte Rohrleitung im Abwasseraufbereitungssystem

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In Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) ist bei einem routinemäßigen Rundgang im Kontrollbereich eine Leckage festgestellt worden, die durch die Undichtigkeit einer Rohrleitung des Abwasseraufbereitungssystems entstanden ist. In Kontrollbereichen sind grundsätzlich technische Vorkehrungen dafür getroffen, dass Leckagen gezielt aufgefangen werden und nicht in die Umgebung gelangen. Die betroffene Rohrleitung wird ausgetauscht und die Ursache der Undichtigkeit weiter untersucht.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2016 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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