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Jetzt startet der Rückbau auch in Philippsburg: EnBW erhält Genehmigung für Stilllegung und Abbau von KKP 1

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Luftbild Standort KKP
  • KKP 1 ist bereits das dritte Rückbauprojekt der EnBW
  • Alle Kernkraftwerke der EnBW sind in Rückbauprozess eingebunden

Philippsburg. Die EnBW hat heute vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP 1) erhalten. Damit kann nach dem Kernkraftwerk Obrigheim (seit 2008) und dem Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (seit Februar 2017) nun bereits die dritte der insgesamt fünf Nuklearanlagen der EnBW in den Rückbau gehen. KKP 1 gehört zusammen mit dem Block I in Neckarwestheim (GKN I) zu den bundesweit acht Anlagen, die im Jahr 2011 im Zuge der Energiewende ihre Stromproduktion endgültig eingestellt haben. Von diesen acht Anlagen ist GKN I die erste in Deutschland, die mit dem Rückbau begonnen hat. Für ihre Kernkraftwerke KKP 2 und GKN II, deren Stromproduktion spätestens Ende 2019 bzw. Ende 2022 ausläuft, hat die EnBW frühzeitig – bereits im Sommer 2016 – den Rückbau beantragt.

„Die heute erteilte Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für KKP 1 ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der Umsetzung unserer umfassenden Rückbau-Strategie. Diesen Meilenstein erreicht zu haben, erfüllt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen Jahren den Rückbau von KKP 1 mit viel Engagement vorbereitet haben, mit Freude und Genugtuung. Im Jahr 2011 hatten unsere Spezialisten damit begonnen, den Rückbau der Anlagen KKP 1 und GKN I konzeptionell zu planen und die erforderlichen Antragsunterlagen zu erstellen. Die Anträge haben wir dann im Jahr 2013 bei der Aufsichtsbehörde eingereicht und seither unsere Planungen immer weiter detailliert. Nach dem Rückbau-Start in Neckarwestheim im Februar kommt jetzt auch für das Team in Philippsburg der Moment, in dem es mit den Abbautätigkeiten loslegen kann“, erklärt Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH.

EnBW macht, was sie angekündigt hat: konsequente Umsetzung der Rückbau-Strategie

„Wir verstehen die Energiewende als gesellschaftlichen Auftrag, der auch den sicheren und direkten Rückbau der Kernkraftwerke beinhaltet. Daraus haben wir unsere Rückbau-Strategie abgeleitet, und die setzen wir so konsequent und zügig wie möglich um. Unser Ziel ist, genau das zu machen und zu liefern, was wir in unserer Strategie bereits 2012 öffentlich beschrieben haben“, erläutert Jörg Michels. „Neben dem Rückbau an allen drei Standorten gehören dazu auch unsere Investitionen in die Rückbau-Infrastruktur in Philippburg und Neckarwestheim, wo wir seit Anfang 2016 unter anderem Reststoffbearbeitungszentren bauen.“

Die Arbeiten in KKP 1 beginnen voraussichtlich im Mai

Die jetzt für KKP 1 erteilte Genehmigung ist für die EnBW die Grundlage, auf der sie zunächst weitere formale Schritte einleiten kann, um dann mit den eigentlichen Abbautätigkeiten richtig loszulegen. Unter anderem wird nun das neue, für den sogenannten „Restbetrieb“ von KKP 1 notwendige Betriebsreglement in Kraft gesetzt. Außerdem erfolgt die behördliche Freigabe der detaillierten Beschreibung der ersten einzelnen Abbau-Vorhaben. Voraussichtlich im Mai können dann die ersten Abbautätigkeiten in der Anlage starten. Vorgesehen sind z.B. Demontage-Arbeiten im Reaktorgebäude im Bereich des stählernen, kugelförmigen Sicherheitsbehälters, der den Reaktordruckbehälter sowie einen Teil des nuklearen Kreislaufs der Anlage umgibt. Dort werden u.a. Pumpen, Rohrleitungen, Kabeltrassen und elektrische Einrichtungen entfernt, um Platz zu schaffen für die weiteren Abbautätigkeiten am und im Sicherheitsbehälter. Außerdem sind auch erste Arbeiten im Maschinenhaus geplant, wo sich die Turbinen und der Generator befinden.

Analog zu GKN I geht die EnBW in ihrer aktuellen Abschätzung davon aus, dass auch der Rückbau von KKP 1 etwa 10-15 Jahre dauern wird. Dies bezieht sich auf die Maßnahmen, die unter dem Regime des Atomrechts stattfinden. Nach der Entlassung aus dem Atomrecht wird KKP 1 nur noch eine konventionelle Industrieanlage sein.

Öffentlichkeit wurde in Genehmigungsprozess eingebunden

Die EnBW hatte im Mai 2013 die Anträge für Stilllegung und Abbau von KKP 1 und GKN I beim Umweltministerium Baden-Württemberg eingereicht. Im weiteren Verlauf der Verfahren hat das Ministerium im Jahr 2015 unter Mitwirkung der EnBW die Öffentlichkeit beteiligt. Für

GKN I hatte die EnBW die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung Anfang Februar 2017 erhalten und mit den ersten Arbeiten Ende Februar begonnen.

Seit Festlegung ihrer Rückbau-Strategie im Jahr 2012 hat die EnBW die Öffentlichkeit umfassend und kontinuierlich über alle Vorhaben rund um den Rückbau in Philippsburg und Neckarwestheim informiert und wird dies unvermindert fortsetzen. Weitere Informationen sind unter www.enbw.com/kernkraft nachzulesen.

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