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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Funktionsstörung an einer Brandschutztür

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Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde beim Schließen einer Brandschutztür einer der beiden Türflügel aus seiner Lagerung gehoben, so dass er nicht mehr schließt. Die Tür wird instand gesetzt. Die genaue Ursachenklärung dauert noch an.

Brandschutztüren sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich ist deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben. Darüber hinaus wurden bis zum Abschluss der Reparatur Ersatzmaßnahmen für die Funktion der betroffenen Tür ergriffen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im April 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

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