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1678190400000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Rauchentwicklung bei Rückbauarbeiten in einem Anlagengebäude

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Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) ist es im Rahmen von Demontage-Arbeiten zum Schwelen der Füllung einer Gebäudefuge und in der Folge zu einer auf den betroffenen Raumbereich im Innern des Gebäudes beschränkten Rauchentwicklung gekommen. Durch die Werkfeuerwehr des Kraftwerks wurde die Fuge mit Wasser gekühlt und so das Schwelen sowie die Rauchentwicklung beendet. In dem betroffenen Anlagengebäude ist der Rückbau bereits weit fortgeschritten, sodass sich dort bis auf Brandschutz- und Löschwassereinrichtungen keine sicherheitstechnisch wichtigen Systeme mehr befinden. Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb von Anlagensystemen. Die Ursachenklärung dauert noch an.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES).

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.

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