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1526025600000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Schaden an der Ladeluftleitung eines Notstromaggregats

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In Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ist beim routinemäßigen Probelauf eines Notstromaggregats ein Schaden an der Ladeluftleitung des Motors aufgetreten. Der Probelauf wurde daraufhin abgebrochen und das Notstromaggregat für die Ursachenklärung und Reparatur freigeschaltet. Die Ursachenklärung dauert aktuell noch an.

Notstromaggregate stellen im Anforderungsfall die Stromversorgung der Anlage sicher. Diese Versorgung wäre im Bedarfsfall durch weitere, redundante Aggregate jederzeit gewährleistet gewesen. KKP 2 verfügt insgesamt über acht Notstromaggregate.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2017 rund acht Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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