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1663594200000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Störung an einer Pumpe eines Lager­becken­kühl­systems

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Im Ende 2019 abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) stand eines von insgesamt fünf Systemen, die zur Kühlung des Lagerbeckens für verbrauchte Brennelemente genutzt werden können, aufgrund einer Störung an der zugehörigen Pumpe vorübergehend nicht zur Verfügung. Die Kühlung der Brennelemente, für die technisch jeweils nur eines der fünf Systeme benötigt wird, war durch die Verfügbarkeit der vier weiteren Systeme jederzeit sichergestellt. Im Anschluss an die Behebung der Störung stand auch das betroffene Kühlsystem wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die genaue Ursachenklärung dauert noch an.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Sachverhalt fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seit 2020 zurück.

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