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1579610777000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Beschädigung einer Rohrleitung bei Rückbauarbeiten

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Bei Rückbauarbeiten im Kontrollbereich des abgeschalteten Blocks 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde eine nicht mehr in Betrieb befindliche Rohrleitung geringfügig angesägt, die noch nicht für eine Demontage vorgesehen war. In der Folge trat an der betroffenen Stelle der Leitung Wasser aus. Die Arbeiten wurden daraufhin abgebrochen und die Leckage aufgefangen. Anschließend wurde der betroffene Teil der Leitung wirksam verschlossen. In Kontrollbereichen sind grundsätzlich technische Vorkehrungen dafür getroffen, dass Leckagen aufgefangen werden und nicht in die Umgebung gelangen. Die Ursache, wie es zum Ansägen der Rohrleitung kam, wird derzeit geklärt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im April 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

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