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1106292600000 | Pressemitteilung

Langjähriger Streit um Geräusche der 380-kV-Leitung beigelegt

Stromversorgung in Oberschwaben weiterhin gesichert
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Anwohner und EnBW verständigen sich vor dem OLG Stuttgart auf einen tragfähigen Vergleich

Die EnBW ist erleichtert, dass das OLG Stuttgart in seiner heutigen Berufungsverhandlung das Urteil des Landgerichts Ravensburg nicht bestätigt hat. Mit seinem Vergleichsvorschlag hat das OLG vielmehr einen Weg aus der besonderen Situation in Grünkraut eröffnet, der es ermöglicht, die Stromversorgung im Raum Oberschwaben entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung auch in Zukunft über die vorhandene 380-kV-Freileitung sicherzustellen. Die von dieser Leitung bei seltenen, widrigen Wetterlagen ausgehenden Geräusche, die in der benachbarten ruhigen Wohnbebauung zu Beschwerden einiger Bewohner von Grünkraut geführt haben, werden in einer für die Kläger zumutbaren Zeit bis Ende 2008 reduziert. Das OLG Stuttgart hat abweichend vom Urteil des Landgerichts Ravensburg erhöhte Immissionswerte festgelegt, die die konkrete Situation in Grünkraut berücksichtigen. Da sich die Geräuschentwicklung an den Leiterseilen nach heutigem Stand der Technik nicht vermeiden lässt, liegt die Lösung des Problems in der Vergrößerung des Abstands zwischen der Geräuschquelle und der Wohnbebauung. Die für das 380/220-kV-Übertragungsnetz zuständige EnBW Transportnetze AG (TNG) will die Abstandsvergrößerung durch eine Erhöhung der Masten erreichen. In Betracht käme gegebenenfalls auch ein Abrücken der Leitung von der Wohnbebauung, allerdings unter Inanspruchnahme bisher nicht betroffener Grundstücke. Beide Lösungen erfordern nicht nur erhebliche Investitionen der EnBW für einen nur kurzen Leitungsabschnitt, sondern vor allem ein behördliches Genehmigungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Die EnBW-TNG bereitet die erforderlichen Anträge unverzüglich vor. Der geschlossene Vergleich erlaubt es, während der erforderlichen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeit die Stromversorgung des Raumes Oberschwaben über die vorhandene 380-kV-Leitung weiterhin gesichert aufrecht zu erhalten. Damit trägt der Vergleich sowohl den Interessen der Betroffenen als auch der im Allgemeininteresse liegenden gesicherten Stromversorgung Rechnung. Nach dem Urteil des Landgerichts Ravensburg wäre die EnBW-TNG gezwungen gewesen, die 380-kV-Freileitung zumindest zeitweilig außer Betrieb zu nehmen. Die Sicherheit der Stromversorgung in Oberschwaben wäre damit beeinträchtigt gewesen. Unabhängig von der besonderen Situation in Grünkraut unterstützt die EnBW-TNG - ebenso wie andere europäische Netzbetreiber und Behörden - weiterhin die laufenden Arbeiten der ETH Zürich zur Erforschung der Ursache des Brummtons an Freileitungsseilen mit dem Ziel die Geräuschentwicklung direkt am Leiterseil, also an der Geräuschquelle, zu reduzieren.

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