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1672318800000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Minimale Undichtigkeit an einem Gummikompensator

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde im Rahmen eines routinemäßigen Rundgangs an einem Gummikompensator des internen Kühlwassersystems eines Notstromdieselaggregats eine minimale Undichtigkeit festgestellt, bei der geringe Mengen des Kühlmittels austraten. Der Austritt des Kühlmittels hatte keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Notstromdieselaggregats. Der undichte Gummikompensator wurde ausgetauscht. Alle Notstromdieselaggregate in der Anlage mit vergleichbaren Gummikompensatoren wurden zudem überprüft. Dabei wurden keine weiteren Befunde festgestellt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund vorschriftsgemäß der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2022 knapp elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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