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1685025000000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Schwergängigkeit einer Brandschutzklappe

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Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei einer routinemäßigen Überprüfung festgestellt, dass in einem Anlagengebäude eine Brandschutzklappe schwergängig war und nicht schloss. Die Klappe wurde in Stand gesetzt und die ordnungsgemäße Funktion durch erfolgreiche Prüfung bestätigt.

Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Gebäudebereiche voneinander abzugrenzen. Sie sind Teil des mehrfach gestaffelten Brandschutzsystems von GKN I, zu dem neben verschiedenen baulichen Maßnahmen auch ein flächendeckendes Netz automatischer Brandmelder sowie die Werkfeuerwehr gehören. Eine frühzeitige Branderkennung und -bekämpfung wären deshalb auch im betroffenen Gebäudebereich unabhängig von dem aktuellen Befund jederzeit gegeben gewesen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.