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1587729600000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Schwergängigkeit einer Brandschutzklappe

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GKN II: Schwergängigkeit einer Brandschutzklappe

Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde bei einer routinemäßigen Überprüfung festgestellt, dass in einem Anlagengebäude eine Brandschutzklappe schwergängig war und nicht schloss. Die Klappe wurde in Stand gesetzt und die ordnungsgemäße Funktion durch erfolgreiche Prüfung bestätigt.

Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Gebäudebereiche voneinander abzugrenzen. Im Bedarfsfall hätte die betroffene Brandschutzklappe per Hand geschlossen werden können. Darüber hinaus verfügt GKN II über ein mehrfach gestaffeltes Brandschutzsystem, zu dem neben verschiedenen baulichen Maßnahmen auch ein flächendeckendes Netz automatischer Brandmelder gehört. Eine frühzeitige Branderkennung und -bekämpfung wären deshalb auch im betroffenen Gebäudebereich unabhängig von dem aktuellen Befund jederzeit gegeben gewesen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2019 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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