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1585818060000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Undichtigkeit einer Rohrleitung eines Systems zur Abwasseraufbereitung

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Im seit Ende 2019 abgeschalteten Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde im Zuge von Routinearbeiten eine Undichtigkeit an einer Rohrleitung eines Systems zur Aufbereitung von Abwässern festgestellt. Das System hat für die abgeschaltete Anlage keine sicherheitstechnische Bedeutung und ist nur bei Bedarf in Betrieb. Bis zur Klärung der Ursache für die Undichtigkeit und zur Festlegung weiterer Maßnahmen bleibt der betroffene Teil des Systems außer Betrieb. Grundsätzliche technische Vorkehrungen hatten dafür gesorgt, dass die an der Rohrleitung aufgetretene geringfügige Leckage gezielt aufgefangen wurde und nicht in die Umgebung gelangen konnte.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und bereitet derzeit ihren Rückbau vor.

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