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Startsignal für Rückbau in Neckarwestheim: EnBW erhält Genehmigung für Stilllegung und Abbau von GKN I

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› Alle Kernkraftwerke der EnBW in Rückbauprozess eingebunden
› GKN I ist nach Obrigheim bereits das zweite Rückbauprojekt der EnBW

Neckarwestheim. Die EnBW hat heute vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) erhalten. GKN I ist eine von bundesweit acht Anlagen, die im Jahr 2011 im Zuge der Energiewende ihre Stromproduktion endgültig eingestellt haben. Als weitere Anlage der EnBW war auch Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) davon betroffen. Aus dem Kreis dieser acht Anlagen ist GKN I somit nun das erste Kernkraftwerk in Baden-Württemberg, das die Genehmigung für den Rückbau erhält. Gleichzeitig kann die EnBW damit bereits ihr zweites Rückbauprojekt in die Umsetzung bringen, denn schon seit dem Jahr 2008 baut sie erfolgreich das Kernkraftwerk Obrigheim zurück. Parallel zu GKN I hatte die EnBW in den vergangenen Jahren auch die Rückbau-Planungen für KKP 1 vorangetrieben und erwartet hier ebenfalls zeitnah die erforderliche Genehmigung für Stilllegung und Abbau.

Bekenntnis zur Energiewende: EnBW setzt ihre Rückbau-Strategie konsequent um
„Wir haben heute einen weiteren großen Meilenstein bei der Umsetzung unserer Rückbau-Strategie erreicht. Im Jahr 2011 hatten sich unsere Spezialisten auf den Weg gemacht, um den Rückbau von GKN I konzeptionell zu planen, die erforderlichen Antragsunterlagen zu erstellen und sie im Jahr 2013 bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. In den zurückliegenden vier Jahren wurden unsere Unterlagen dann von der Behörde und ihrem Gutachter eingehend geprüft und auch öffentlich diskutiert. Am Ende dieses aufwändigen Prozesses steht nun die Genehmigung und damit der Start des Rückbaus von GKN I,“ erläutert Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH.

„Unser Weg ist ein klares Bekenntnis zur Energiewende und zielt auf den sicheren und effizienten Rückbau aller unserer Kernkraftwerke ab. Der heutige Erhalt der Rückbau-Genehmigung für GKN I bestärkt uns, diesen Weg konsequent fortzusetzen“, so Jörg Michels weiter. „Diese Konsequenz zeigt sich auch im Umgang mit unseren noch laufenden Anlagen, also den jeweils jüngeren Blöcken in Philippsburg und Neckarwestheim. Mitte 2016 haben wir auch für diese Anlagen frühzeitig Rückbau-Genehmigungen beantragt, um nach ihrer Abschaltung zeitnah mit dem Abbau beginnen zu können. Damit sind alle insgesamt fünf Kernkraftwerke der EnBW formal in den Rückbauprozess eingebunden. Mit unserem erfolgreichen Rückbauprojekt in Obrigheim stellen wir unter Beweis, dass wir ein Kernkraftwerk sicher und verantwortungsbewusst zurückbauen können. Darüber hinaus treiben wir die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur für einen effizienten Rückbau in Philippsburg und Neckarwestheim voran und errichten seit Anfang 2016 unter anderem Reststoffbearbeitungszentren an beiden Standorten.“

Die Arbeiten beginnen voraussichtlich im März
Die jetzt erteilte Genehmigung ist für die EnBW die Basis, um zunächst weitere formale Schritte einleiten zu können, bevor es dann mit dem eigentlichen Abbau richtig losgeht. Unter anderem wird nun das neue, für den sogenannten „Restbetrieb“ von GKN I notwendige Betriebsreglement in Kraft gesetzt. Außerdem erfolgt die behördliche Freigabe der detaillierten Beschreibung der ersten einzelnen Abbau-Vorhaben. Voraussichtlich im März können dann die ersten Abbau-Tätigkeiten in der Anlage starten. Vorgesehen ist z.B. die Demontage von Hauptkühlmittelleitungen im Bereich des Reaktordruckbehälters (RDB), also des früheren Herzstücks der Anlage. Außerdem werden Vorbereitungen für die spätere Demontage von Einbauten innerhalb des RDB getroffen.

In ihrer aktuellen Abschätzung geht die EnBW davon aus , dass der Rückbau von GKN I etwa 10-15 Jahre dauern wird. Dies bezieht sich auf die Maßnahmen, die unter dem Regime des Atomrechts stattfinden. Nach der Entlassung aus dem Atomrecht wird GKN I nur noch eine konventionelle Industrieanlage sein. Über den Umgang mit verbliebenen Gebäuden – also z.B. den Abriss oder die Nachnutzung von Bürogebäuden – kann dann entschieden werden.

Öffentlichkeit wurde in Genehmigungsprozess eingebunden
Die EnBW hatte im Mai 2013 die Anträge für Stilllegung und Abbau von GKN I und KKP 1 beim Umweltministerium Baden-Württemberg eingereicht. Im weiteren Verlauf der Verfahren hat das Ministerium im Jahr 2015 unter Mitwirkung der EnBW die Öffentlichkeit beteiligt. Für KKP 1 erwartet die EnBW die Erteilung der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigung ebenfalls noch im ersten Halbjahr 2017.

Seit Festlegung ihrer Rückbau-Strategie im Jahr 2012 hat die EnBW die Öffentlichkeit umfassend und kontinuierlich über alle Vorhaben rund um den Rückbau in Neckarwestheim und Philippsburg informiert und wird dies unvermindert fortsetzen. Weitere Informationen sind unter www.enbw.com/kernkraft nachzulesen.

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