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Stellungnahme der EnBW zu Äußerungen des Bundesamts für Strahlenschutz

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Karlsruhe. Mit Verwunderung nimmt die EnBW Energie Baden-Württemberg AG die Aufforderung des Präsidenten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, zur Kenntnis, einen Teil der Kernkraftwerke früher abzuschalten, als es die bekannte Vereinbarung zwischen den Betreibern und der Bundesregierung ohnehin vorsieht. Die Behauptung eines ungenügenden Schutzes und insbesondere der Vorwurf der bisherigen Untätigkeit sind nicht nachvollziehbar.

Infolge der Ereignisse des 11. September 2001 wurde die Gefährdung kerntechnischer Anlagen durch Terrorismus insgesamt einer sorgfältigen Überprüfung unterzogen. Die kernenergieführenden Energieunternehmen haben sich dabei freiwillig bereit erklärt, den Schutz im Bereich ihrer Anlagen zu verbessern. Dies geschah und geschieht in enger Abstimmung zwischen den Betreibern und den verantwortlichen staatlichen Behörden.

Neben der baulichen und systemtechnischen Auslegung der Anlagen geht es hier auch um eine Kette gestaffelt vorgelagerter Schutzmaßnahmen, die teils im staatlichen Wirkungsbereich liegen. Die zahlreichen Maßnahmen, die großenteils bereits umgesetzt sind, sind auch dem Bundesamt für Strahlenschutz bekannt. Um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden, können sie allerdings nicht öffentlich diskutiert werden.

Umso fragwürdiger ist es, wenn der Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz zu einzelnen Maßnahmenteilen, die im Auftrag des Bundesumweltministers zur Zeit noch in der gutachterlichen Prüfung sind, kurz vor Abschluss dieser Prüfung bereits öffentlich negativ Stellung nimmt. Die Aufgabe dieser Behörde ist es, zur sachlichen Klärung aller Sicherheitsfragen beizutragen, aber nicht durch voreilige öffentliche Kommentierung Emotionen zu erzeugen.

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