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EnBW und RWE einigen sich auf die Übertragung einer Strommenge auf das Kernkraftwerk Emsland

Außerdem erfolgt eine EnBW-interne Übertragung von Philippsburg auf Neckarwestheim / Gesetzlich verbriefte Strommengen sollen in der aktuell angespannten Energiesituation optimal ausgenutzt werden
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Karlsruhe. Die Energieversorger EnBW und RWE haben sich darauf verständigt, dass eine Strommenge von 0,06 Terawattstunden aus dem ungenutzten Kontingent des endgültig abgeschalteten Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2, betrieben von EnBW) auf das Kernkraftwerk Emsland (KKE, betrieben von RWE) übertragen wird. Dies ermöglicht RWE, im Kernkraftwerk Emsland bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abschaltdatum – dem 31. Dezember 2022 – den Leistungsbetrieb sicherzustellen.

Die nach der Übertragung auf das Kernkraftwerk Emsland verbleibende Strommenge aus dem KKP 2-Kontingent – nämlich rund 1,467 Terawattstunden – hat die EnBW auf den Block II ihres Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) übertragen. Damit sichert die EnBW die Stromproduktion dieser Anlage ebenfalls bis Ende 2022 ab.

Verstromung vorhandener Kontingente erfolgt im rechtlich vorgesehenen Rahmen

Der politische Beschluss aus dem Jahr 2011, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland zu beenden, ist im Atomgesetz geregelt. Das Atomgesetz sieht feste Abschaltdaten für jedes Kernkraftwerk vor. Darüber hinaus ist die Menge an Strom, die mit den Anlagen produziert werden darf, genau festgelegt, ebenso wie das Regelwerk für eine Übertragung dieser Mengen zwischen den Anlagen. Der Begriff „Strommenge“ hat in diesem Kontext also eine rein rechtliche und keine physikalische Bedeutung.

Die oben erläuterten Übertragungen ermöglichen somit rechtlich eine maximale Ausnutzung der technisch möglichen Stromerzeugung in den beiden genannten Kernkraftwerken bis zu ihrem gesetzlich vorgegebenen Abschaltdatum am 31. Dezember 2022. Am gesetzlich vorgegebenen Abschaltdatum ändern die Übertragungen hingegen nichts.

Darüber hinaus stehen die Übertragungen auch nicht im Zusammenhang mit dem aktuellen Austausch zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den Betreibern der Kernkraftwerke zu den Überlegungen des Ministeriums zu einem möglichen Betrieb der Kraftwerke im Jahr 2023. Im Fokus der Übertragungen steht allein die Stromproduktion im Jahr 2022 im Rahmen des geltenden Rechts.

KKP 2 hatte seine zugewiesene Strommenge nicht vollends produziert

KKP 2 war – wie gesetzlich vorgesehen – Ende 2019 endgültig außer Betrieb gegangen, ohne jedoch zu diesem Zeitpunkt die ihm zugewiesene Strommenge vollends produziert zu haben. Aus dem übrig gebliebenen Kontingent hatte die EnBW Ende 2021 auf Wunsch des Energieversorgers Vattenfall eine Menge von 0,145 Terawattstunden an das Kernkraftwerk Brokdorf weitergegeben (siehe Pressemitteilung vom 1. Dezember 2021). Die verbliebenen rund 1,527 Terawattstunden wurden nun – wie oben beschrieben – anteilig auf das Kernkraftwerk Emsland und den Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) übertragen.

GKN II leistet bis zum Ende seiner Laufzeit einen wichtigen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Netzstabilität

GKN II verfügt über ein nachgewiesenermaßen sehr hohes Sicherheitsniveau. Dies wird auch durch unabhängige staatliche und gutachterliche Überprüfungen bestätigt. Die EnBW sorgt bis zum Ende der Laufzeit der Anlage für den Erhalt dieses sehr hohen Sicherheitsniveaus und stellt dabei Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit. So wurde beispielsweise im Juni 2022 nochmals eine umfassende Revision des Kraftwerks durchgeführt.

In den vergangenen zehn Jahren hat GKN II durchschnittlich rund 11 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr produziert und damit einen nennenswerten Beitrag zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Baden-Württemberg geleistet. Die genannte Produktionsmenge entspricht etwa einem Sechstel des Stromverbrauchs in Baden-Württemberg.

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Zur Erläuterung:

1 Terawattstunde (TWh) Strom entspricht 1 Milliarde Kilowattstunden (kWh) Strom.

0,06 Terawattstunden (TWh) Strom entsprechen 60 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom.

1,467 Terawattstunden (TWh) Strom entsprechen 1,467 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom.

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