Telefax: Mobil: Telefon: Schließen Bild herunterladen nach oben Drucken
1568970000000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Unzutreffende Stellungsanzeige eines Frischdampfventils

Bild herunterladen

Im Rahmen des Mitte September geplanten Wiederanfahrens von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde im Zuge einer Routineprüfung festgestellt, dass die Anzeige für die Stellung eines Frischdampfventils keine korrekten Informationen liefert. Das Ventil war wie vorgesehen geschlossen, angezeigt wurde jedoch, dass es teilweise offen sei. Die unzutreffende Stellungsanzeige führte außerdem dazu, dass automatisch und sicherheitsgerichtet ein Absperrventil an der gleichen Leitung geschlossen wurde, ohne dass dies technisch nötig gewesen wäre.

Die betroffene Stellungsanzeige wurde zwischenzeitlich repariert. Die erwähnte Prüfprozedur wird beim geplanten neuerlichen Wiederanfahren von GKN II wie vorgesehen wiederholt. Die Rückkehr von GKN II ans Netz war aufgrund anderer Reparaturarbeiten verschoben worden (siehe Pressemitteilung vom 16. September 2019).

Aus dem geschilderten Befund leitet der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, eine Meldepflicht ab und ordnet ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) ein. Eine entsprechende Meldung wurde vom Betreiber fristgerecht an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Die Einstufung des Befunds liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2018 knapp zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Telefax: Mobil: Telefon:
Telefax: Mobil: Telefon:
Unternehmenskommunikation
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe