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Gesetze zur Energiewende

Der Staat hat die Rahmenbedingungen für die Energiezukunft Deutschlands durch Gesetze und Verordnungen detailliert festgeschrieben. Im Fokus stehen Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Datensicherheit und Effizienz. Energie soll für Industrie und Privatverbraucher auch in Zukunft bezahlbar bleiben und sicher verfügbar sein.

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Energie-Agenda

Im Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD für die 18. Legislaturperiode vom 27. November 2013 wird die Energiewende so beschrieben: Es sei „die Entscheidung, Energie nachhaltig zu produzieren und Deutschland zu einer der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt zu machen“.
In einer 10-Punkte-Energie-Agenda zeigte das Bundeswirtschaftsministerium im Juni 2014 dann die weiteren Schritte zur Energiewende auf. Die Agenda wurde seitdem aktualisiert.

Die wesentlichen Ziele der Energiewende formuliert die Agenda so:

  • Die Energiewende soll den Ausstieg aus der Kernenergie ermöglichen.
  • Sie soll unabhängiger von Öl- und Gasimporten machen.
  • Sie soll zum Fortschrittsmotor für den Industriestandort Deutschland werden und zu Wachstum und Beschäftigung beitragen.
  • Sie soll helfen, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase zu reduzieren.
  • Es sollen mit der Energiewende Nachahmer für den eingeschlagenen Weg gefunden werden.
  • Und es soll gezeigt werden, dass eine nachhaltige Energiepolitik auch ökonomisch erfolgreich sein kann.
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