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Windpark Aitrach

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Im Gemeindegebiet Aitrach (Landkreis Ravensburg) plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit bis zu zwei Windenergieanlagen (WEA). Dieses Vorhaben wird im Bereich der aktuellen Windenergie-Suchräume des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben geplant.

Der Landkreis Ravensburg strebt bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität an. Durch Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Windenergie deckt der Landkreis bereits Ende 2023 mehr als die Hälfte (rund 53 Prozent) seines Stromverbrauches erneuerbar ab. Das Windenergieprojekt in Aitrach trägt zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreis Ravensburg bei.

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Projektdetails

Das Planungsgebiet, auf dem die WEA errichtet werden sollen, befindet sich im Mooshausener Gemeindewald, ca. 1,8 km nordwestlich von Aitrach, ca. 1 km südwestlich des Teilorts Mooshausen und ca. 1,6 km südöstlich von Haslach (Rot an der Rot). Der Standort befindet sich in einem Waldgebiet, welches derzeit forstwirtschaftlich genutzt wird. Die Abstände zu den nächstgelegenen ausgewiesenen Wohngebieten betragen jeweils mindestens 1 km. Für Gehöfte im Außenbereich beträgt der Abstand zu Wohngebäuden mindestens 630 m. Der Abstand zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlage beträgt damit mindestens die zulässige zweifache Gesamthöhe der Windenergieanlagen (siehe § 269 Abs. 10 BauGB).

Beide Standorte liegen auf Grundstücken der Gemeinde Aitrach. Die Gemeinde unterstützt damit nicht nur den Beitrag zur Energiewende, sondern kann durch das Projekt auch Pachteinnahmen und Zuwendungen der kommunalen Teilhabe nach §6 Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erzielen.

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Übersichtskarte Standorte Windpark Aitrach (Karte steht unter Downloads zum Herunterladen zur Verfügung)
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Anlagenzahl und Anlagentyp

Für den Standort sind derzeit bis zu zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 vorgesehen. Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von je 6,0 Megawatt (MW), einen Rotordurchmesser von 175 Metern und eine Nabenhöhe von 163 Metern. Damit ergibt sich eine Gesamthöhe der WEA von 250 m über Grund. Die Gesamtleistung des geplanten Windparks beträgt damit 12 MW.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes und die Wirtschaftlichkeit für ein Windenergieprojekt entscheidet.

Gemäß Windatlas Baden-Württemberg ist die maßgebende Größe zur Darstellung der Windhöffigkeit (also des Windaufkommens) an einem Standort die sogenannte „mittlere gekappte Windleistungsdichte“. Diese liegt im Projektgebiet von über 250 W/m² auf 160 Meter über Grund, was auf gute Windverhältnisse schließen lässt.

Um möglichst genaue und sichere Informationen zu erhalten, führt die EnBW seit Februar 2022 eine einjährige Windmessung mit einem LiDAR-Gerät („Light Detection and ranging“) durch. Das Messgerät detektiert mittels Laserstrahlen in Höhen von bis zu 250 m die Windgeschwindigkeit und -richtung. Allgemein sind diese Geräte einfach in der Installation und werden autark betrieben. Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht dem aktuellen Stand der Technik.

Nach Abschluss der Windmessung werden die Messdaten ausgewertet. Anhand von Langzeitwetteraufzeichnungen werden die vor Ort gemessenen Windverhältnisse langzeitkorrigiert und das Windpotenzial für den Betriebszeitraum der Windenergieanlagen ermittelt.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über diese Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht.

Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt im Voraus abgestimmt und festgelegt. Im Rahmen des Scoping-Termins im April 2023 wurden alle Träger öffentlicher Belange gehört, um die Antragsunterlagen vollumfänglich zusammenzustellen zu können.

Neben den Gutachten zum Windaufkommen ist beispielsweise die Erstellung eines Schallgutachtens notwendig. Dadurch wird sichergestellt, dass auch unter maximalen Betriebsbedingungen (ca. 30 km/h Wind) alle zulässigen Schallgrenzwerte im Umfeld des Windparks eingehalten werden.

Auch der Schattenwurf durch die WEA wird durch eine gutachterliche Prognose untersucht. Durch den Einbau einer Abschaltautomatik wird die zulässige Schattenwurfdauer von maximal 8 Stunden im Jahr (bzw. 30 min pro Tag) eingehalten. Ertragsverluste durch Schattenabschaltungen spielen dabei keine wesentliche Rolle, da diese sehr gering sind.

Der Eingriff in den Naturhausalt und die Auswirkungen auf Tierarten werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) betrachtet. Hierbei werden auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt. Beispielsweise wird ein vollumfänglicher Ausgleich für die notwendigen Rodungen von Wald erbracht.

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Netzanbindung

Die Netzanbindung erfolgt über Erdkabel. Der für den Windpark Aitrach vom örtlichen Netzbetreiber zugewiesene Netzanschluss befindet sich am Umspannwerk in Tannheim. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich in einer Entfernung (Luftlinie) von ca. 6,2 km zum Windpark.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Aitrach. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Naturschutzfachliche Untersuchungen
2020 / 2021
Vertragsunterzeichnung Waldbesitzer / EnBW
2023 / 2024
Beginn Windmessung
1. Quartal 2023
Scoping- Termin Landratsamt Ravensburg
April 2023
Abschluss Windmessung
2. Quartal 2024
Einreichung Genehmigungsantrag
geplant 1. Quartal 2024
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
geplant 1. Quartal 2025
Zuschlag EEG-Ausschreibung
geplant 2. Quartal 2025
Voraussichtlicher Rodungs- / Baubeginn
2025 / 2026
Voraussichtliche Inbetriebnahme
2026 / 2027

Termine & Kontakte

Termine

Informationsveranstaltung am 6. Februar 2024, 18:00–19:30 Uhr

im Pfarrhaus Mooshausen (Weiger-Guardini-Straße 9, 88319 Aitrach)

Kontakt

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