AgNes-Reform: EnBW wirbt für investitionsfreundliche Netzentgelte und praxistaugliche Umsetzung
Stuttgart. Kurz vor Ende der Konsultationsfrist zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nimmt EnBW Stellung zum finalen Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur. Dirk Güsewell, Vorstand Systemkritische Infrastruktur und Kunden bei der EnBW, erklärt: „Die Reform der Netzentgeltsystematik ist richtig und notwendig. Sie darf aber nicht an ihrer eigenen Komplexität scheitern. Wir brauchen verlässliche Investitionsbedingungen, wirksame Anreize für netzdienliches Verhalten und Lösungen, die in der Praxis funktionieren.“
Güsewell sieht es daher als vertane Chance, dass bundeseinheitliche Verteilnetzentgelte durch die Bundesnetzagentur nicht weiter geprüft werden: „Mehr als 800 unterschiedliche Verteilnetzentgelte bundesweit sind auf Dauer weder einfach noch transparent. Bundeseinheitliche Netzentgelte als Alternative verdienen eine vertiefte Prüfung. Sie könnten regionale Belastungsunterschiede ausgleichen, die Kosten dezentraler Einspeisung aus Kundensicht gerechter verteilen und das System deutlich vereinfachen.“
Mit Blick auf die parallel anstehenden regulatorischen und politischen Entscheidungen ist Güsewell besonders ihre Vereinbarkeit und kohärente Ausgestaltung wichtig: „Die Netzentgelte sind ein zentraler Orientierungsrahmen für die Energiewende. Wenn die praktische Umsetzung von AgNes nicht gelingt, hätte dies erhebliche Auswirkungen, da Netzentgelte sowohl Investitionsentscheidungen, die Wirtschaftlichkeit von Projekten, Standortentscheidungen von Unternehmen und letztlich die Kosten für Kund*innen beeinflussen werden. Wenn neue Regelungen in der Praxis nicht umsetzbar sind, drohen zusätzliche Komplexität, aufwändige Markt- und Abrechnungsprozesse sowie ein Verlust an Transparenz. Deshalb muss AgNes mit parallelen Verfahren wie dem EEG und Netzpaket sowie MiSpeL, MaBiS-Hub, Redispatch 2.0 und die Weiterentwicklung des EnWG (§ 14a und § 20b) inhaltlich und zeitlich besser ineinandergreifen.“
Der Festlegungsentwurf beinhaltet eine Reihe an geplanten regulatorischen Maßnahmen. Aus Sicht der EnBW kommt es vor allem auf die folgenden Aspekte an:
- Vertrauensschutz ist essenziell für Speicherprojekte, die aktuell in Entwicklung sind. Ihre Wirtschaftlichkeit beruht auf der gesetzlich zugesicherten Befreiung von Netzentgelten, sofern sie vor Mitte 2029 in Betrieb genommen werden. Die Bundesnetzagentur darf dieses Vertrauen nicht durch zusätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Verträgen mit Lieferanten belasten, die in der praktischen Projektrealisierung nicht umsetzbar sind. Pumpspeicher sind besonders betroffen, da sie lange Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung haben und damit Kosten im hohen Millionenbereich entstehen. Falls die Bundesnetzagentur auf dem Nachweis einer finalen Investitionsentscheidung beharrt, sollte aus Sicht der EnBW ein entsprechender Beschluss von Vorstand und Aufsichtsgremien reichen, notfalls in Verbindung mit einer verbindlichen Finanzierungszusage. Andernfalls wäre ein Scheitern der benötigten Speicherprojekte aus wirtschaftlichen Gründen zu befürchten.
- Speicher müssen netzdienlich eingesetzt und die Vorteile von Baukostenzuschüssen genutzt werden: Speicher müssen das Netz an den richtigen Stellen entlasten. Die Anreize sollten bereits bei Investition und Standortwahl wirken. Dafür sind regionale Baukostenzuschüsse sehr gut geeignet: Sie können frühzeitig anzeigen, an welchen Standorten neue Anlagen besonders hohe Netzkosten verursachen. Damit setzen sie bereits vor einer Investitionsentscheidung ein planbares Preissignal und können neue Anschlüsse gezielter an geeignete Standorte im Netz lenken.
- Einspeiseentgelte kritisch prüfen: Nach dem aktuellen Entwurf würden sie die Kostenträgerbasis nur verbreitern – denn wenn die Kosten am Ende wieder bei den Verbraucher*innen ankommen, ändert sich die tatsächliche Belastung kaum. Für Investoren von neuen Erzeugungsanlagen entstehen allerdings Preisaufschläge, die die Finanzierungskosten erhöhen und damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte und deren Umsetzung gefährden.
- Die Einführung dynamischer Netzentgelte überdenken: EnBW teilt das Ziel, Engpässe zu reduzieren, Redispatchkosten zu senken und Flexibilität zu nutzen. Sehr kurzfristige, alle 15 Minuten wechselnde Netzentgelte bewertet die EnBW allerdings unverändert äußerst kritisch: Marktreaktionen und ihre Wirkung in der Praxis sind kaum vorhersehbar, gleichzeitig wäre der Aufwand sowohl für Netzbetreiber als auch Netzkund*innen signifikant. Auch hier können Baukostenzuschüsse aus Erzeugungssicht eine bessere Signal- und Steuerungswirkung ausüben
Über die EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Mit rund 31.500 Mitarbeiter*innen ist die EnBW eines der größten Energieunternehmen in Deutschland und Europa. Sie versorgt rund 5,5 Millionen Kund*innen mit Energie und ist auf allen Wertschöpfungsstufen von der Erzeugung über den Handel bis hin zum Netzbetrieb und den Vertrieb von Strom, Wärme und Gas aktiv. Im Zuge der Neuausrichtung vom klassischen Energieversorger zum nachhaltigen Infrastrukturunternehmen sind der Ausbau der Verteil- und Transportnetze für Strom, Gas und Wasserstoff sowie der erneuerbaren Energien Kernpunkte der EnBW-Wachstumsstrategie und Schwerpunkt der Investitionen. Bis 2030 plant die EnBW bis zu 50 Milliarden Euro zu investieren, rund 85 Prozent davon in Deutschland. Bis dahin sollen rund 80 Prozent des EnBW-Erzeugungsportfolios aus erneuerbaren Energien bestehen, Dies sind zentrale Meilensteine auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel für die unternehmenseigenen Treibhausgasemissionen im Jahr 2040. www.enbw.com/landingpages/unsere-energie-bewegt-was/