Solarpark in Aach: Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen und finanziell profitieren
Aach. Die Einwohnerinnen und Einwohner aus drei Gemeinden im Landkreis Konstanz haben die Möglichkeit, sich finanziell am Solarpark in Aach zu beteiligen: Die berechtigte Bürgerschaft aus Aach (PLZ: 78267), Eigeltingen (PLZ: 78253) und Volkertshausen (PLZ: 78269) kann hierfür ein sogenanntes Nachrangdarlehen zeichnen.
Für einen Zeitraum von sieben Jahren legen sie dabei einen Betrag von 500 bis maximal 10.000 Euro bei einem Zinssatz von 4,5 Prozent an. Die Zinserträge werden jährlich ausgeschüttet. Die Zeichnungsphase für das Darlehen startet am 14. Oktober 2025 und läuft, bis das gesamte Emissionsvolumen von 1 Million Euro gezeichnet ist, längstens jedoch bis einschließlich 6. November 2025.
Seit September 2025 speist der EnBW-Solarpark Strom in das regionale Netz ein. Mit seiner installierten Leistung von rund 14,2 Megawatt kann er rechnerisch genügend Strom für rund 4.500 Haushalte erzeugen – etwa 16 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Zudem erhält der Solarpark in den kommenden Monaten einen Batteriespeicher. Durch diesen lässt sich die Einspeisung der Strommengen aus der Anlage auf den Bedarf im Netz hin optimieren.
„Es ist ein schönes Zeichen, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, sondern auch die aus unseren Nachbargemeinden Volkertshausen und Eigeltingen die Möglichkeit haben, an diesem Solarpark teilzuhaben. Damit ist die Anlage ein Zeichen für unsere ganze Region: Wir leisten unseren Beitrag zur Energieversorgung der Zukunft“, sagt Aachs Bürgermeister Manfred Ossola.
Nils Ulbrich, der für die EnBW die Entwicklung des Solarparkprojekts geleitet hat, erklärt: „Dieser Solarpark wird für die Menschen in den Gemeinden ein Nachbar sein – über Jahrzehnte. Mit dem Nachrangdarlehen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auch direkt und persönlich vom Erfolg des Projekts zu profitieren. Das schafft Identifikation.“
Interessierte Bürger*innen finden alle relevanten Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zu den Nachrangdarlehen unter https://buergerbeteiligung.enbw.com/spaach/
Über die EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Mit rund 30.000 Mitarbeiter*innen ist die EnBW eines der größten Energieunternehmen in Deutschland und Europa. Sie versorgt rund 5,5 Millionen Kund*innen mit Energie und ist auf allen Wertschöpfungsstufen von der Erzeugung über den Handel bis hin zum Netzbetrieb und den Vertrieb von Strom, Wärme und Gas aktiv. Dieses Alleinstellungsmerkmal steht auch im Mittelpunkt der aktuellen Markenkampagne „Unsere Energie Bewegt Was“, mit der das Unternehmen deutschlandweit für eine zukunftsweisende und effiziente Energieinfrastruktur sowie clevere, innovative Energielösungen für Menschen, Mitarbeitende und Kommunen wirbt. Im Zuge der Neuausrichtung vom klassischen Energieversorger zum nachhaltigen Infrastrukturunternehmen sind der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Verteil- und Transportnetze für Strom, Gas und Wasserstoff Eckpfeiler der EnBW-Wachstumsstrategie und Schwerpunkt der Investitionen. Bis 2030 plant die EnBW bis zu 50 Milliarden Euro zu investieren, rund 85 Prozent davon in Deutschland. Bis dahin soll rund 80 Prozent des EnBW-Erzeugungsportfolios aus erneuerbaren Energien bestehen, der Ausstieg aus der Kohle wird bis Ende 2028 angestrebt, sofern die Rahmenbedingungen es zulassen. Dies sind zentrale Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität des Unternehmens im Jahr 2035. Unsere Energie Bewegt Was
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen EnBW Bürgerbeteiligung Solarpark Aach wird der Emittentin EnBW Solar GmbH gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Oktober 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.
Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.