GKN II: Kurzzeitige, geringfügige Absenkung des Füllstands eines Flutbeckens
In Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) kam es im Zuge der routinemäßigen Überprüfung des Bor-haltigen Wassers in einem der vier Flutbecken zu einer kurzzeitigen, geringfügigen Unterschreitung des vorgesehenen Füllstands. Ursache war eine Armaturenfehlstellung. Die Unterschreitung wurde automatisch gemeldet. Daraufhin wurde das Flutbecken umgehend aufgefüllt, so dass der vorgesehene Füllstand bereits nach wenigen Minuten wieder erreicht wurde.
Die drei weiteren, redundant vorhandenen Flutbecken standen jederzeit vollumfänglich zur Verfügung, so dass die Funktion der Flutbecken insgesamt gewährleistet war. Auch das betroffene Flutbecken hätte aufgrund der nur geringfügigen Unterschreitung des vorgesehenen Füllstands im Bedarfsfall zur Verfügung gestanden. Die Flutbecken sind mit Bor-haltigem Wasser gefüllt und Teil des Not- und Nachkühlsystems der Anlage. Sie stellen bei Bedarf die Notkühlung des Reaktors sicher.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2017 über 10,5 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.