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| Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Befund an einer Zwischenkühlwasserpumpe

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde im Zuge einer Routinekontrolle festgestellt, dass sich in einer Zwischenkühlwasserpumpe eine Befestigung gelöst hat. Die Förderfunktion der Pumpe war dadurch nicht beeinträchtigt. Die Pumpe wurde vorsorglich außer Betrieb genommen und wird repariert.

Das Zwischenkühlwassersystem enthält reines Wasser und dient der Kühlung nuklearer Komponenten und Systeme. Die Funktion der betroffenen Zwischenkühlwasserpumpe ist während der Reparatur durch andere redundante Pumpen jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2007 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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