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| Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Geringfügiger Eintritt von Niederschlagswasser in zwei Kabelkanäle

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurden bei einem routinemäßigen Anlagenrundgang Undichtigkeiten an zwei Kabelschachtdeckeln festgestellt, die zu einem geringfügigen Eintritt von Niederschlagswasser in die zugehörigen Kabelkanäle geführt hatten. Der festgestellte Wassereintritt hatte keine sicherheitstechnische Bedeutung. Die betroffenen Kabelkanäle sowie die darin verlaufenden Kabel sind für einen möglichen Wassereintritt ausgelegt. Die Dichtheit der beiden Deckel wurde durch Instandhaltungsmaßnahmen wieder hergestellt und wird regelmäßig überprüft.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis vorschriftsgemäß der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2019 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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