GKN I: Schwergängigkeit zweier Brandschutzklappen
Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei Routinekontrollen festgestellt, dass in einem Anlagengebäude zwei Brandschutzklappen schwergängig waren und nicht vollständig schlossen. Beide Klappen wurden in Stand gesetzt und die ordnungsgemäße Funktion durch erfolgreiche Prüfung bestätigt.
Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Brandabschnitte voneinander abzugrenzen. Im Bedarfsfall hätten die beiden betroffenen Brandschutzklappen per Hand geschlossen werden können. Darüber hinaus hätten die betroffenen Abschnitte durch vor- oder nachgelagerte Klappen abgesperrt werden können.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Februar 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.