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| Pressemitteilung

Kernkraftwerk Neckarwestheim: EnBW erhält zweite und letzte Genehmigung für den Rückbau von Block I

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Neckarwestheim. Die EnBW hat heute vom Umweltministerium Baden-Württemberg die zweite und damit letzte Abbaugenehmigung für den Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) erhalten. GKN I ist damit das zweite der fünf baden-württembergischen Kernkraftwerke, dessen Abbauprogramm im atomrechtlichen Rahmen in allen Teilumfängen genehmigt ist. Im Frühjahr 2018 hatte das Kernkraftwerk Obrigheim als erste Anlage diesen Status erreicht.

Der Block I in Neckarwestheim ist bereits seit dem Jahr 2011 endgültig abgeschaltet. Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung hatte die EnBW im Jahr 2013 beantragt und im Jahr 2017 erhalten. Seither läuft der Rückbau von GKN I und macht gute Fortschritte.

Die Konzeption für den gesamten Abbau der Anlage und die hierfür geplanten Maßnahmen hatte die EnBW bereits im ersten Genehmigungsverfahren ausführlich beschrieben. Die Beantragung der einzelnen Abbauumfänge hatte das Unternehmen auf zwei Schritte aufgeteilt. Die nun erteilte zweite Abbaugenehmigung umfasst unter anderem den Abbau des sogenannten Biologischen Schilds, des Unterteils des Reaktordruckbehälters sowie des Brennelementlagerbeckens. Beim Biologischen Schild handelt es sich um die massive Betonstruktur, die den Reaktordruckbehälter umgibt.

„Wir wollen den Rückbau unserer Kernkraftwerke sicher, konsequent und zügig umsetzen“, erläutert Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH. „Mit dem Rückbau von Block I haben wir im Februar 2017 begonnen und kommen sehr gut voran. Durch den Erhalt der zweiten Abbaugenehmigung für GKN I können wir diese Erfolgsgeschichte nun bis zum Ende fortsetzen.“

Rückbau von GKN I macht gute Fortschritte

In Block I wurden unter anderem bereits die Hauptkühlmittelleitungen vollständig demontiert und die Motoren der Hauptkühlmittelpumpen ausgebaut. Abgeschlossen wurden im Sommer 2019 Demontage und Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters. Im Juni haben darüber hinaus umfangreiche Demontagearbeiten im Maschinenhaus begonnen, bei denen die Turbinen, Generatoren und weitere dazugehörige Komponenten abgebaut werden. Parallel dazu laufen die Vorbereitungen für den Ausbau der drei Dampferzeuger. Die EnBW rechnet damit, dass der Rückbau von GKN I im atomrechtlichen Rahmen etwa 10 bis 15 Jahre dauern wird.

Öffentlichkeit wurde in Genehmigungsprozess eingebunden

Die EnBW hatte im Dezember 2017 die zweite Abbaugenehmigung für GKN I beim Umweltministerium Baden-Württemberg beantragt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hatte das Ministerium in den Jahren 2018 und 2019 unter Mitwirkung der EnBW die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit einem Erörterungstermin im Februar 2019 abgeschlossen.

Alle EnBW-Kernkraftwerke sind in den Rückbauprozess eingebunden

Insgesamt sind alle fünf Kernkraftwerke der EnBW in den Rückbauprozess eingebunden: Neben dem weit fortgeschritten Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim läuft seit 2017 auch der Rückbau der „Einserblöcke“ (GKN I und KKP 1) in Neckarwestheim und Philippsburg. Und für die beiden Anlagen, die in Neckarwestheim und Philippsburg noch Strom produzieren – also GKN II und KKP 2 – , hat die EnBW schon im Jahr 2016 die Rückbau-Anträge eingereicht. In diesen beiden Genehmigungsverfahren hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits abgeschlossen. Die EnBW erwartet die Genehmigung für den Abbau von Block 2 in Philippsburg (KKP 2) noch im Jahr 2019, so dass nach der zum Jahresende bevorstehenden endgültigen Abschaltung der Anlage auch dort bald der Rückbau beginnen kann.

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