KKP 1: Räumlich begrenzter Kleinstbrand an einzelnen Kabeln in einer Wäscherei des Kraftwerks
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) ist es zu einem Kleinstbrand an Kabeln im räumlich begrenzten Bereich eines Heizkessels einer Wäscherei im Kontrollbereich des Kraftwerks gekommen. Dieser wurde von der Brandmeldeanlage wie vorgesehen erkannt und konnte mit den vor Ort befindlichen Feuerlöschern umgehend gelöscht werden. Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb von Anlagensystemen. Die Ursachenklärung dauert noch an.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES).
Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.