KKP 1: Undichtigkeit einer Rohrleitung eines Systems zur Abwasseraufbereitung
Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde eine Undichtigkeit an einer Rohrleitung eines Systems zur Aufbereitung von Abwässern festgestellt. Das System hat für die abgeschaltete Anlage keine sicherheitstechnische Bedeutung und wird nur bei Bedarf genutzt. Der betroffene Rohrleitungsabschnitt wird repariert. Die Ursachenklärung dauert noch an. Die Rohrleitung befindet sich in einem Bereich, in dem grundsätzliche technische Vorkehrungen dafür sorgen, dass auftretende Leckagen gezielt zurückgehalten werden und nicht in die Umgebung gelangen können.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.