KKP 2: Abweichende Nutzungsdauer in der Dokumentation eines eingelagerten verbrauchten Brennelements
Im Ende 2019 abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei der Überprüfung von Datensätzen im Zusammenhang mit der Beladung von Castor-Behältern mit verbrauchten Brennelementen aus dem früheren Betrieb der Anlage festgestellt, dass es bei der Beladung eines Castor-Behälters zu einer geringfügigen Abweichung bei der Berechnung von spezifischen Werten eines einzelnen verbrauchten Brennelements gekommen ist, das in diesen Behälter eingesetzt wurde. Alle physikalischen Eckdaten dieses Brennelements wurden dabei korrekt dokumentiert. Allein bei der zugrunde gelegten Nutzungsdauer des Brennelements kam es zu einer Abweichung, so dass die aus den Eckdaten und der Nutzungsdauer berechneten spezifischen Werte geringfügig von den Werten abweichen, die sich bei der Verwendung der richtigen Nutzungsdauer ergeben hätten. Diese Daten sind Bestandteil der sogenannten Nachweisunterlagen für die Castor-Beladung.
Diese Nachweisunterlagen wurden vor der Einlagerung des Behälters nochmals von einem unabhängigen Gutachter im Auftrag der Aufsichtsbehörde überprüft. Dieser unabhängige Gutachter hatte bei seiner Berechnung mit seinem eigenen Rechenprogramm die korrekte Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die Abweichung der errechneten Werte aus den eingereichten Nachweisunterlagen und der zusätzlichen Berechnung des Gutachters war so gering, dass sie im Bereich der üblichen Toleranz lag. Die Ergebnisse der beiden voneinander unabhängig durchgeführten Rechnungen erfüllten jeweils alle Anforderungen für Beladung und Einlagerung. Dementsprechend wurde der beladene Behälter im Standort-Zwischenlager eingelagert.
Nach Erkennen der abweichend dokumentierten Nutzungsdauer des Brennelements wurde eine Nachrechnung mit den korrekten Daten durchgeführt. Die Dokumentation und die Nachweisunterlagen werden dementsprechend angepasst. Überdies bestätigte die Nachrechnung nochmals, dass alle Kriterien für Beladung und Einlagerung des Castor-Behälters erfüllt sind. Außerdem hat sich bestätigt, dass die geschilderte geringfügige Abweichung zu praktisch keinem messbaren Unterschied bei der Dosisleistung des Behälters führt. Insofern sind Auswirkungen auf Mensch und Umgebung ausgeschlossen.
Eine abweichende Nutzungsdauer in der Dokumentation war bei einem anderen verbrauchten Brennelement bei einer unabhängigen Prüfung der entsprechenden Nachweisunterlagen im Vorfeld der Beladung eines Castor-Behälters festgestellt worden und ursächlich für die eingangs erwähnte Überprüfung. Dieses Brennelement befindet sich noch im dafür vorgesehenen Lagerbecken innerhalb des Kraftwerks. Es wird erst nach der Korrektur der Unterlagen in einen Castor-Behälter überführt.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Sachverhalt fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seit 2020 zurück.