KKP 2: Eingeschränkte Schließfunktion bei drei Brandschutzklappen
In einem Anlagengebäude des seit Ende 2019 abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) schloss eine Brandschutzklappe in einem Lüftungskanal bei einer routinemäßigen Überprüfung nicht vollständig. Bei der anschließenden vorsorglichen Überprüfung aller vergleichbaren Brandschutzklappen in dem betroffenen Gebäudebereich trat an zwei weiteren Klappen der gleiche Befund auf. Die bestimmungsgemäße Funktion der Klappen wurde durch eine Anpassung im Betrieb des Lüftungssystems und anschließende Funktionsprüfungen sichergestellt. Die Ursachenklärung dauert noch an.
Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Raum- und Gebäudebereiche voneinander abzugrenzen. Sie sind Teil des mehrfach gestaffelten Brandschutzsystems von KKP 2, zu dem neben verschiedenen baulichen Maßnahmen unter anderem auch ein flächendeckendes Netz automatischer Brandmelder gehört. Eine frühzeitige Branderkennung und -bekämpfung wären deshalb auch im betroffenen Gebäudebereich unabhängig von den aktuellen Befunden jederzeit gegeben gewesen.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seit 2020 zurück.