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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Aufgehobene Trennung zwischen zwei Brandbekämpfungsabschnitten

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Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) war im Rahmen von Transportarbeiten innerhalb eines Anlagengebäudes die bauliche Trennung zwischen zwei Brandbekämpfungsabschnitten länger als für den eigentlichen Transport vorgesehen aufgehoben. Grund dafür war eine beschädigte Fugendichtung, die zunächst in Stand gesetzt werden musste.

Bauliche Trennungen sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich war deshalb jederzeit gegeben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2019 endgültig abgeschaltet und befindet sich seit 2020 im Rückbau.